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Landesfamilienpass 2024
Erstelldatum11.01.2024
Informationen zum Landesfamilienpass 2024
Antrag auf Ausstellung des Landesfamilienpasses zum Download (PDF-Dokument, 346,20 KB, 11.01.2024)
Flyer "Informationen zum Landesfamilienpass 2024" (PDF-Dokument, 2,15 MB, 11.01.2024)
Baden-Württemberg ist so vielfältig und reich an Kultur und Freizeitmöglichkeiten, dass es für Familien immer wieder spannend und lohnend ist, das Land zu erkunden. Dabei helfen wir mit unserem Landesfamilienpass. Das Angebot hält für alle etwas bereit, egal bei welchem Wetter oder in welchem Alter die Kinder sind.
Auch 2024 bietet der Landesfamilienpass wieder viele attraktive Ausflugsziele für die ganze Familie an. Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Einen Landesfamilienpass können alle Familien bekommen, die mindestens drei Kinder haben. Alleinerziehende bekommen den Landesfamilienpass bereits mit einem Kind. Außerdem können den Landesfamilienpass Familien beantragen, die ein Kind mit einer schweren Behinderung haben. Familien mit mindestens einem Kind, die Wohngeld oder Bürgergeldberechtigte beziehen, Kinderzuschlag bekommen oder Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ebenfalls den Landesfamilienpass beantragen. Den Landesfamilienpass können Sie beim Bürgermeisteramt beantragen.
Weiter Informationen finden Sie unter: